05171 7 72 96 88 info@rana-express.de
RANA Express
Abholung, Lieferung und Montage

Liefer- und Montagebedingungen

Damit vor Ort alles klar geregelt ist.

Diese Übersicht erklärt die Bedingungen für Lieferungen sowie Möbel- und Küchenmontagen.

Wichtig: Individuelle Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung haben Vorrang. Gesetzliche Verbraucher- und Mängelrechte bleiben unberührt.
01

Geltungsbereich und Reihenfolge der Unterlagen

Diese Liefer- und Montagebedingungen gelten für eigenständige Liefer-, Möbeltransport-, Möbelmontage- und Küchenmontageleistungen von RANA Express, Inhaber Chekri Charif, Schwarzer Weg 17, 31224 Peine. Sie ergänzen die Auftragsbestätigung und die jeweils einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Leistungsumfang, Preis, Abrechnungsart, Termin und Zahlungsbedingungen ergeben sich vorrangig aus der individuell ausgefüllten Auftragsbestätigung. Individuelle Absprachen haben Vorrang. Für vollständige Umzüge, Lagerungen, Entrümpelungen oder Renovierungsarbeiten gelten zusätzlich oder stattdessen die dafür vorgesehenen Bedingungen.

02

Inhalt des Auftrags

RANA Express schuldet nur die ausdrücklich bestätigten Leistungen. Dazu können insbesondere Abholung, Transport, Anlieferung, Tragen, Aufstellen, Demontage und Montage geeigneter Möbel sowie die vereinbarte Küchenmontage gehören.

Maße, Stückzahlen, Abhol- und Zieladressen, Etagen, Aufzüge, Laufwege, Parkmöglichkeiten, besondere Gewichte sowie gewünschte Zusatzarbeiten müssen vor der Bestätigung vollständig angegeben werden. Fotos, Skizzen, Herstellerunterlagen und Inventarlisten werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn in der Auftragsbestätigung darauf Bezug genommen wird.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Arbeiten, Materialbeschaffungen, Entsorgungen, Änderungen an Bauwerken und Fachanschlüsse gehören nicht automatisch zum Auftrag.

03

Mitwirkung und Vorbereitung durch den Kunden

Der Kunde sorgt dafür, dass Abhol- und Lieferort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind. Zufahrten, Treppenhäuser, Türen, Aufzüge und notwendige Arbeitsflächen müssen frei und sicher nutzbar sein. Erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen des Eigentümers oder Vermieters und reservierte Parkflächen müssen vorliegen, soweit RANA Express deren Beschaffung nicht ausdrücklich übernommen hat.

Kinder und Haustiere sind aus dem unmittelbaren Arbeitsbereich fernzuhalten. Wertgegenstände, persönliche Unterlagen und nicht zum Auftrag gehörende Gegenstände sind vorher zu sichern. Der Kunde weist rechtzeitig auf empfindliche Böden, Wände, Leitungen, verdeckte Installationen, besonders schwere Teile und bekannte Vorschäden hin.

Ist der Kunde bei der Ausführung nicht selbst anwesend, muss eine Person vor Ort sein, die Entscheidungen treffen und unterschreiben darf. Änderungen am Auftrag dürfen nur von dieser Person freigegeben werden.

04

Termine, Zeitfenster und Verzögerungen

Ein Termin oder Ausführungszeitraum ist nur verbindlich, wenn er in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde. Angegebene Ankunftszeiten können als angemessenes Zeitfenster vereinbart werden. RANA Express informiert den Kunden, sobald eine erhebliche Verzögerung erkennbar wird.

Verzögerungen durch fehlenden Zugang, nicht vorbereitete Gegenstände, unzutreffende Angaben, Wartezeiten beim Verkäufer oder sonstige Umstände aus dem Bereich des Kunden können nach der vereinbarten Preisgrundlage berechnet werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bei einem von RANA Express zu vertretenden Verzug bleiben unberührt.

Bei außergewöhnlichen, nicht beherrschbaren Ereignissen, insbesondere behördlichen Sperrungen, extremen Witterungsverhältnissen oder erheblichen Verkehrsstörungen, stimmen beide Seiten einen angemessenen Ersatztermin oder das weitere Vorgehen ab.

05

Abholung, Lieferung und Übergabe

Bei Abholung von einem Händler oder einer dritten Person muss der Kunde die Ware eindeutig bezeichnen und die Herausgabe rechtzeitig ermöglichen. RANA Express prüft Verpackungen und Ware bei der Übernahme nur äußerlich, soweit keine weitergehende Prüfung vereinbart wurde.

Der Kunde prüft vorab, ob die Gegenstände durch Zugänge, Türen, Treppenhäuser und Aufzüge transportiert und am vorgesehenen Ort aufgestellt werden können. Ist eine Lieferung oder Aufstellung wegen nicht mitgeteilter Hindernisse nicht möglich, werden sichere Alternativen abgestimmt. Notwendige Wartezeiten, zusätzliche Fahrten oder andere Mehraufwendungen können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

Eine Ablage ohne persönliche Übergabe erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und nur, wenn der vorgesehene Ort aus Sicht von RANA Express geeignet und sicher ist.

06

Möbelmontage

Montiert werden nur Möbel, deren Konstruktion, Zustand und vorhandene Teile eine fachgerechte und sichere Montage zulassen. Der Kunde stellt vollständige Beschläge, Verbindungsteile, Montageanleitungen und passende Bauteile bereit, sofern die Materialbeschaffung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

Bei gebrauchten, bereits mehrfach montierten, beschädigten oder nicht vollständig demontierten Möbeln können Materialermüdung, ausgerissene Verbindungen oder fehlende Teile die Montage einschränken. RANA Express weist auf erkennbare Risiken hin und stimmt mögliche Lösungen oder den Abbruch der betreffenden Arbeit ab. Gesetzliche Rechte wegen von RANA Express verursachter Schäden bleiben unberührt.

Müssen Möbel aus Sicherheitsgründen an Wand oder Baukörper befestigt werden, gelten zusätzlich die Regelungen zu Bohr- und Befestigungsarbeiten.

07

Küchenmontage

Küchen werden nur montiert, wenn Aufbau, Beschaffenheit und vorhandene Bauteile für den vorgesehenen Raum geeignet sind. Der Kunde stellt zutreffende Raummaße, einen geeigneten Aufstellplan sowie vollständige Schränke, Arbeitsplatten, Geräte, Beschläge und Montageunterlagen bereit.

Anpassungen, Ausschnitte, Kürzungen, Blenden, Passleisten, Sockelarbeiten oder sonstige Änderungen werden nur ausgeführt, wenn sie ausdrücklich vereinbart, technisch vertretbar und rechtlich zulässig sind. Erkennbare Abweichungen zwischen Planung, Raummaßen und vorhandenen Bauteilen werden vor der weiteren Bearbeitung abgestimmt.

Unebene Böden oder Wände, nicht tragfähige Befestigungsflächen, verdeckte Leitungen, fehlende Anschlusspunkte oder bauliche Mängel können zusätzliche Arbeiten oder die Beauftragung eines Fachbetriebs erforderlich machen. Solche Leistungen und Kosten werden gesondert abgestimmt.

08

Elektro-, Gas-, Wasser- und Sanitäranschlüsse

Arbeiten an Strom-, Gas-, Wasser- und Sanitäranschlüssen gehören nur dann zum Auftrag, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und von uns nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeführt werden dürfen. Andernfalls muss der Kunde einen dafür zugelassenen Fachbetrieb beauftragen.

Das reine Aufstellen oder mechanische Montieren eines Geräts umfasst keinen Anschluss.

Bestehen Sicherheitsbedenken oder fehlen notwendige Voraussetzungen, darf der Anschluss bis zur fachgerechten Klärung unterbleiben. Dies dient dem Schutz von Personen, Gebäude und Geräten.

09

Bohr-, Dübel- und Befestigungsarbeiten

Bohr- und Befestigungsarbeiten gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Auftrag. Der Kunde informiert über bekannte Strom-, Gas-, Wasser-, Heizungs- und sonstige Leitungen sowie über Wandaufbau, Fußbodenheizung und besondere Befestigungsanforderungen. Vorhandene Pläne oder Herstellerangaben sind rechtzeitig bereitzustellen.

RANA Express trifft die nach Art der Arbeit üblichen Prüf- und Schutzmaßnahmen. Kann eine sichere Befestigung nicht beurteilt oder hergestellt werden, darf die Arbeit abgelehnt oder bis zur Prüfung durch einen Fachbetrieb unterbrochen werden. Eine Ausführung gegen begründete Sicherheitsbedenken findet nicht statt.

10

Zusatzleistungen, Änderungen und Material

Zusätzliche oder geänderte Arbeiten werden nur nach Abstimmung ausgeführt. Soweit möglich, wird der Kunde vor Beginn über die Preisgrundlage und den voraussichtlichen Mehraufwand informiert. Bei Zeitabrechnung gelten die dokumentierten Arbeitszeiten, vereinbarten Mitarbeiter- und Materialpreise sowie gegebenenfalls Fahrt- oder Anfahrtspauschalen.

Beschafftes oder verbrauchtes Material wird nach Vereinbarung berechnet. Nicht verwendete Sonderanfertigungen und speziell für den Auftrag beschaffte, nicht ohne Weiteres rückgabefähige Teile können dem Kunden berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11

Preise, Zahlung und Kostenübernahme

Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und die dort gewählte Abrechnungsart. Ein Festpreis gilt nur, wenn er ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bezeichnet ist. Eine Schätzung, Preiskalkulation oder Preisangabe je Stunde, Kilometer, Stück oder Einheit ist kein Festpreis.

Sofern keine schriftliche Kostenübernahme vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Abschluss der bestätigten Leistung fällig, soweit nichts anderes festgehalten wurde. Die Zahlung erfolgt entsprechend der Auftragsbestätigung, insbesondere bar oder per Echtzeitüberweisung. Bei einer Echtzeitüberweisung muss der Zahlungseingang auf dem Konto von RANA Express feststellbar sein. Kartenzahlung ist möglich, wenn sie für den Auftrag angeboten oder vereinbart wurde.

Bei schriftlicher Kostenübernahme durch eine Behörde, Pflegekasse, Versicherung oder einen anderen Kostenträger gelten die bestätigten Grenzen und Abrechnungsbedingungen. Nicht übernommene Zusatzleistungen werden nur nach gesonderter Abstimmung ausgeführt und der zahlungspflichtigen Person oder Stelle entsprechend der Vereinbarung berechnet.

12

Prüfung, Abnahme und Übergabe

Nach Abschluss prüfen beide Seiten die ausgeführten Arbeiten und den Zustand der betroffenen Gegenstände nach Möglichkeit gemeinsam. Erkennbare Restarbeiten, Beschädigungen oder Abweichungen werden im Übergabe- oder Abschlussprotokoll festgehalten.

Die Bestätigung einer gemeinsamen Kontrolle bedeutet keinen Verzicht auf zwingende gesetzliche Rechte und schließt verdeckte Mängel nicht aus. Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB.

13

Mängel und Nacherfüllung

Mängel sollen RANA Express möglichst unverzüglich und konkret mitgeteilt werden. Eine Beschreibung, Fotos und die Angabe des betroffenen Gegenstands erleichtern die Prüfung. RANA Express erhält Gelegenheit, den Sachverhalt zu besichtigen und innerhalb angemessener Frist nachzubessern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Für Montageleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, insbesondere §§ 634 und 635 BGB. Dringende Maßnahmen zur Abwehr weiterer Schäden bleiben zulässig. Im Übrigen soll vor Beauftragung eines Drittunternehmens eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nacherfüllung eingeräumt werden.

14

Verlust und Transportschäden

Für Lieferungen und Transporte gelten, soweit anwendbar, die gesetzlichen Regelungen des Frachtrechts. Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sollen spätestens bei der Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von sieben Tagen hinreichend deutlich angezeigt werden (§ 438 HGB). Gesetzliche Ausnahmen und Beweisregeln bleiben unberührt.

Bei einem vollständigen Umzugsauftrag gelten stattdessen die hierfür vorgesehenen Umzugsbedingungen. Erkennbare Schäden sollen immer sofort im Übergabeprotokoll dokumentiert werden.

15

Haftung

RANA Express haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Für bereits vorhandene Schäden, Materialfehler, fehlende Teile oder eine konstruktiv nicht mehr sicher montierbare Beschaffenheit haftet RANA Express nicht, soweit diese Umstände nicht von RANA Express verursacht wurden. Verursacht RANA Express einen Schaden, bleiben die gesetzlichen Ansprüche unberührt.

Beteiligen sich der Kunde oder eigene Helfer an den Arbeiten, müssen sie den Sicherheitsanweisungen der Einsatzleitung folgen. Eine Verantwortlichkeit von RANA Express entfällt nur, soweit ein Schaden nachweislich durch deren eigenmächtige oder unsachgemäße Handlung verursacht wurde.

16

Terminänderung, Kündigung und nicht mögliche Ausführung

Terminänderungen und Stornierungen sind so früh wie möglich mitzuteilen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, der Auftragsbestätigung und den einschlägigen AGB. Bereits erbrachte Leistungen, nicht mehr stornierbare Fremdkosten und nachweisbare, erforderliche Aufwendungen können berechnet werden.

Ist eine sichere oder rechtlich zulässige Durchführung nicht möglich, darf RANA Express die betroffene Arbeit unterbrechen oder ablehnen. Beide Seiten stimmen dann nach Möglichkeit eine zumutbare Alternative, einen neuen Termin oder eine fachgerechte Drittleistung ab.

17

Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei einer Auftragserteilung durch einen Verbraucher ausschließlich per Telefon, E-Mail, Internet oder außerhalb der Geschäftsräume kann grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen. Bei persönlicher Auftragserteilung in den Geschäftsräumen von RANA Express besteht grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.

Für die Beförderung von Waren zu einem ausdrücklich vereinbarten spezifischen Termin oder Zeitraum kann die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gelten. Für eine eigenständige Montageleistung kann die Beurteilung anders ausfallen. Entscheidend sind der konkrete Leistungsinhalt und die Art der Auftragserteilung.

Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Soll eine widerrufbare Dienstleistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist ein ausdrückliches Verlangen des Kunden erforderlich. Die gesetzlichen Regelungen zu Wertersatz und Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.

18

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften und die gesetzlichen Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Peine Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

RANA Express ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen Regelungen nicht; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Fragen zu Ihrem Auftrag?

Unser Team erläutert Ihnen Leistungsumfang, Voraussetzungen und Abrechnung gerne persönlich.

RANA Express · Inhaber Chekri Charif · Schwarzer Weg 17 · 31224 Peine