Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen und Renovierungsarbeiten
RANA Express · Inhaber Chekri Charif · Schwarzer Weg 17 · 31224 Peine
Maßgeblich sind die individuell ausgefüllte Auftragsbestätigung und diese AGB.
1. Geltungsbereich und Auftragnehmer
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Räumungen, Entsorgungen und ausdrücklich beauftragte Renovierungsarbeiten durch RANA Express, Inhaber Chekri Charif, Schwarzer Weg 17, 31224 Peine. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
Art, Umfang, Ausführungstermin, Abrechnungsart und Vergütung ergeben sich vorrangig aus der Auftragsbestätigung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Umzüge, Lagerungen und reine Transporte sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
2. Verbindliche Auftragserteilung und Unterlagen
Der Auftrag wird verbindlich, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung unterschreibt oder das darin enthaltene Angebot eindeutig in Textform annimmt. Die Bezeichnung „Auftragsbestätigung“ beschreibt das verwendete Auftragsdokument; sie ändert nichts an der rechtlichen Verbindlichkeit des erteilten Auftrags.
Der Kunde prüft vor der Annahme insbesondere Objektanschrift, Räume, Leistungsumfang, Volumenangaben, Preisstatus, Termin und Zahlungsbedingungen. Besichtigungsbogen, Fotodokumentation, Inventarliste oder Leistungsbeschreibung gelten ergänzend, wenn in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird.
3. Leistungsumfang
Geschuldet sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Arbeiten. Dazu können Ausräumen, Tragen, Demontieren, Sortieren, Verladen, Befördern, Verwerten und Entsorgen sowie eine ausdrücklich vereinbarte besenreine Übergabe gehören.
Nicht vereinbart sind insbesondere Grundreinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Schadstoffsanierung, statische Eingriffe sowie Arbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Sanitär- oder sonstigen fachbetriebspflichtigen Anlagen, sofern sie nicht konkret und rechtlich zulässig bestätigt wurden. Über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.
RANA Express darf geeignete Mitarbeiter und Nachunternehmen einsetzen. Die Verantwortung von RANA Express für die ordnungsgemäße Auftragsausführung bleibt unberührt.
4. Berechtigung des Kunden und Rechte Dritter
Der Kunde bestätigt, über die zur Räumung bestimmten Gegenstände verfügen zu dürfen und zur Beauftragung berechtigt zu sein. Dies gilt besonders bei Nachlässen, Erbengemeinschaften, Mietobjekten, Zwangsräumungen sowie Aufträgen durch Vermieter, Betreuer oder Bevollmächtigte.
Erforderliche Zustimmungen von Eigentümern, Miterben oder sonstigen Berechtigten beschafft der Kunde vor Arbeitsbeginn. Er stellt RANA Express von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit er eine fehlende Berechtigung zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Gegenstände, die verbleiben sollen
Der Kunde kennzeichnet alle Gegenstände, die nicht entfernt werden dürfen, eindeutig und weist die Einsatzleitung vor Beginn darauf hin. Wichtige Gegenstände sollen zusätzlich in einer Liste oder Fotodokumentation festgehalten oder aus dem Arbeitsbereich entfernt werden.
RANA Express übernimmt keine pauschale Pflicht, den Inhalt sämtlicher Behältnisse auf Wertgegenstände zu untersuchen. Persönliche Dokumente, Schlüssel, Bargeld, Schmuck, Medikamente, Fotos, Datenträger und Erinnerungsstücke sind vom Kunden vorher zu sichern.
6. Fundsachen, Unterlagen und Datenträger
Werden während der Arbeiten offensichtlich wertvolle Gegenstände, amtliche Unterlagen, Schlüssel, persönliche Fotos oder Datenträger gefunden, werden sie nach Möglichkeit ausgesondert und dem Kunden übergeben. Ein bestimmter Fund oder eine vollständige Durchsuchung wird nicht geschuldet.
Datenträger werden nicht automatisch datenschutzgerecht vernichtet. Eine Akten- oder Datenträgervernichtung mit Nachweis muss ausdrücklich vereinbart werden.
7. Angaben zum Objekt und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde macht vollständige Angaben zu Räumen, Nebenräumen, Kellern, Dachböden, Garagen, Schuppen, Etagen, Aufzügen, Laufwegen, Parkmöglichkeiten, Zufahrtsbeschränkungen, verschlossenen Bereichen sowie Art, Menge und Gewicht des Räumungsguts.
Der Kunde stellt den rechtzeitigen Zugang sicher und sorgt für erforderliche Schlüssel, Genehmigungen und Zustimmungen. Strom und Wasser werden, soweit vorhanden und erforderlich, ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Haustiere und unbeteiligte Personen sind aus Sicherheitsgründen vom Arbeitsbereich fernzuhalten.
Nicht angegebene Räume, erheblich längere Laufwege, fehlende Zugänglichkeit, außergewöhnlich schwere Gegenstände oder unzutreffende Mengenangaben können zu Mehrkosten oder einer Terminverschiebung führen.
8. Abrechnung nach Kubikmetern und Preisstatus
Soweit kein verbindlicher Gesamtpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlich erfassten Räumungsvolumen in Kubikmetern multipliziert mit dem vereinbarten Preis je m³. Der Preis je m³ sowie der Umsatzsteuerstatus ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
Ein geschätztes Volumen oder eine unverbindliche Preiskalkulation ist kein Festpreis. Ein verbindlicher Gesamtpreis gilt nur, wenn er in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als Festpreis bezeichnet ist und der dort beschriebene Leistungsumfang unverändert bleibt.
Das Volumen wird nach der vereinbarten Erfassungsmethode bestimmt, insbesondere anhand einer Besichtigung, der tatsächlich verladenen Menge oder einer dokumentierten Fahrzeugvolumenberechnung. Bei einer wesentlichen Überschreitung eines Kostenvoranschlags informiert RANA Express den Kunden unverzüglich, sobald die Überschreitung erkennbar wird.
9. Zusatzleistungen und Mehrkosten
Zusätzliche Kosten können nur für vereinbarte oder nach den Umständen erforderliche Leistungen entstehen, etwa Sonderentsorgung, zusätzliche Räume, Mehrvolumen, außergewöhnliches Gewicht, Demontage, lange Laufwege, Treppen, Wartezeiten, behördliche Gebühren oder weitere Anfahrten.
Wesentliche Zusatzarbeiten werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt, soweit keine sofortige Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist. Änderungen sollen in der Auftragsbestätigung, einem Zusatzauftrag oder dem Einsatzprotokoll dokumentiert werden.
10. Anrechnung verwertbarer Gegenstände
Eine Anrechnung oder Vergütung verwertbarer Gegenstände erfolgt nur, wenn Gegenstand und Anrechnungsbetrag vorab ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgehalten wurden. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Anrechnung eines vermuteten Wiederverkaufswerts.
Eine vereinbarte Anrechnung setzt voraus, dass die Gegenstände im beschriebenen Zustand vorhanden sind und der Kunde darüber verfügen darf.
11. Ausgeschlossene Stoffe und besondere Gefahren
Der Kunde muss RANA Express vor Auftragserteilung auf gefährliche, gesundheitsgefährdende oder besonders entsorgungspflichtige Stoffe hinweisen. Dazu zählen insbesondere Asbest oder asbestverdächtige Baustoffe, Chemikalien, Farben und Lacke, Öle und Kraftstoffe, Gasflaschen, Batterien, Medikamente, Spritzen, biologische Stoffe, Waffen und Munition, explosive oder radioaktive Stoffe sowie Schimmel-, Schädlings- oder Fäkalienbelastungen.
Solche Stoffe sind nur umfasst, wenn ihre Übernahme ausdrücklich vereinbart wurde und RANA Express zu ihrem Umgang berechtigt ist. Bei nicht erkennbaren oder nicht angegebenen Gefahren darf RANA Express die Arbeiten unterbrechen, den Gefahrenbereich sichern und eine fachgerechte Untersuchung oder Spezialentsorgung verlangen. Notwendige Mehrkosten trägt der Kunde, soweit er die Ursache zu vertreten hat oder die Zusatzleistung beauftragt.
12. Sortierung, Verwertung und Entsorgung
RANA Express behandelt übernommene Abfälle nach den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften. Soweit möglich und zumutbar, werden Gegenstände zur Wiederverwendung oder Verwertung getrennt; nicht verwertbare Abfälle werden einer zulässigen Entsorgungseinrichtung zugeführt.
Ein bestimmter Entsorgungsweg oder Entsorgungsnachweis ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Gefährliche Abfälle werden nur im Rahmen der erforderlichen Anzeigen, Erlaubnisse und Nachweise übernommen.
13. Besenreine Übergabe
„Besenrein“ bedeutet, dass die vereinbarten beweglichen Gegenstände entfernt und die zugänglichen Bodenflächen grob gefegt werden. Nicht umfasst sind Grundreinigung, Fleckenentfernung, Fensterreinigung, Desinfektion, Geruchsbeseitigung, Entfernung von Kleberesten, Reparaturen oder Renovierungsarbeiten.
Fest eingebaute oder ausdrücklich zum Verbleib bestimmte Einrichtungen bleiben bestehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
14. Termine und Durchführungshindernisse
Ein Ausführungstag oder Zeitraum ist verbindlich, wenn er in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet wird. Ist der Termin noch abzustimmen, wird er erst durch eine zusätzliche Bestätigung in Textform verbindlich.
Erkennt eine Partei eine Verzögerung, informiert sie die andere unverzüglich. Bei außergewöhnlichen, nicht beherrschbaren Ereignissen, behördlichen Maßnahmen, gefährlichen Arbeitsbedingungen oder vom Kunden verursachten Hindernissen wird ein angemessener Ersatztermin vereinbart. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15. Abnahme und Abschlussdokumentation
Nach Abschluss erhält der Kunde Gelegenheit, die vereinbarte Leistung zu prüfen. Erkennbare Restarbeiten oder Schäden sollen im Abschluss- oder Abnahmeprotokoll konkret festgehalten werden. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben bestehen.
Ist der Kunde trotz vereinbarter Übergabe nicht anwesend, kann RANA Express den Abschluss durch Fotos und Einsatzprotokoll dokumentieren. Eine Nutzung von Aufnahmen für Werbung erfolgt nur mit gesonderter freiwilliger Einwilligung.
16. Ergänzende Bedingungen für Renovierungsarbeiten
Für ausdrücklich beauftragte Renovierungsarbeiten gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen. Geschuldet werden nur die in der Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder einem bestätigten Nachtrag konkret bezeichneten Arbeiten. Dazu können insbesondere vorbereitende Rückbau-, Spachtel-, Tapezier-, Anstrich-, Bodenbelags- oder einfache Ausbesserungsarbeiten gehören, soweit RANA Express oder ein eingesetzter Fachbetrieb zu ihrer Ausführung berechtigt ist.
Nicht eindeutig beschriebene Komplettsanierungen, statische Eingriffe, Schadstoffsanierungen sowie Arbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser-, Heizungs- oder sonstigen fachbetriebspflichtigen Anlagen sind nicht umfasst. Zulassungspflichtige Handwerksarbeiten werden nur durch hierzu berechtigte Betriebe oder Nachunternehmen ausgeführt.
Erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude im Sinne des § 650i BGB sind nicht Gegenstand dieser AGB. Sie erfordern eine gesonderte Prüfung, Leistungsbeschreibung und die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherbauvertragsunterlagen.
17. Leistungsbeschreibung, Materialien und Farbauswahl
Art, Umfang, Flächen, Schichtaufbau, Fabrikat, Materialqualität, Farbe und Oberflächenbild sollen vor Beginn möglichst genau festgelegt werden. Muster, Farbkarten und Bildschirmdarstellungen können je nach Licht, Untergrund und Charge vom späteren Erscheinungsbild abweichen; die vereinbarte Beschaffenheit bleibt maßgeblich.
Stellt RANA Express Materialien, werden diese nach der Leistungsbeschreibung ausgewählt und berechnet. Stellt der Kunde Materialien, trägt er die Verantwortung für rechtzeitige Bereitstellung, ausreichende Menge und grundsätzliche Eignung, soweit RANA Express eine erkennbare Ungeeignetheit nicht pflichtwidrig übersieht. Nicht verbrauchte, vom Kunden bezahlte Materialien werden ihm überlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
18. Untergrund, verdeckte Mängel und Schutzmaßnahmen
Der Kunde informiert über bekannte Feuchtigkeit, Schimmel, Schadstoffe, instabile Untergründe, Altbeschichtungen, Leitungsverläufe und frühere Schäden. RANA Express prüft den Untergrund im Rahmen des vereinbarten und zumutbaren Umfangs. Eine zerstörende Untersuchung oder fachtechnische Schadstoffanalyse ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Werden erst während der Arbeiten ungeeignete Untergründe, verdeckte Schäden, Schadstoffe oder zusätzliche notwendige Vorarbeiten erkennbar, darf RANA Express den betroffenen Bereich bis zur Klärung unterbrechen. Erforderliche Zusatzarbeiten und Mehrkosten werden vor der Ausführung abgestimmt, soweit keine sofortige Gefahrenabwehr erforderlich ist.
Der Kunde räumt oder schützt bewegliche Gegenstände, soweit dies nicht beauftragt wurde. RANA Express trifft die für die vereinbarten Arbeiten üblichen Schutzmaßnahmen. Eine vollständige Staubfreiheit kann bei staubintensiven Arbeiten nicht garantiert werden.
19. Änderungen und zusätzliche Renovierungsleistungen
Änderungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung werden nur ausgeführt, wenn sie technisch, rechtlich und terminlich zumutbar sind. Auswirkungen auf Preis und Ausführungszeit werden möglichst vorab in einem Nachtrag dokumentiert.
Zusätzliche Arbeiten gelten nicht allein deshalb als im ursprünglichen Preis enthalten, weil sie für ein optisch vollständiges Ergebnis zweckmäßig erscheinen. Notwendige Mehrleistungen werden nur nach Abstimmung oder aufgrund einer rechtlich zulässigen Anordnung ausgeführt und abgerechnet.
20. Abnahme und Mängelrechte bei Renovierungsarbeiten
Nach Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen, soweit die Abnahme nicht nach der Art der Leistung ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Ein Abnahmeprotokoll soll ausgefüllt werden.
Bei berechtigten Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte. RANA Express erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, soweit dies gesetzlich vorgesehen und zumutbar ist. Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Normale, material- oder untergrundbedingte geringfügige Unterschiede stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit eingehalten wird. Gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche werden durch diese AGB nicht verkürzt.
21. Genehmigungen, Eigentum und Arbeiten in Mietobjekten
Der Kunde beschafft erforderliche Zustimmungen des Eigentümers, Vermieters, Verwalters oder einer Behörde, sofern RANA Express deren Beschaffung nicht ausdrücklich übernommen hat. Er informiert über Vorgaben des Mietvertrags, Denkmalschutzes oder der Hausordnung.
Ausgebaute Bauteile und Renovierungsabfälle werden nur entsorgt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Gegenstände oder Bauteile, die erhalten bleiben sollen, sind vor Beginn eindeutig zu kennzeichnen.
22. Zahlung und Kostenübernahme
Vergütung und Zahlungsweise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Bei privat zu zahlenden Aufträgen ist der Rechnungsbetrag nach Abschluss und, soweit eine Abnahme erforderlich ist, nach Abnahme der Arbeiten fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Barzahlung oder Echtzeitüberweisung können vereinbart werden; bei Echtzeitüberweisung muss der Eingang auf dem Konto von RANA Express feststellbar sein.
Bei schriftlicher Kostenübernahme durch Behörde, Pflegekasse, Sozialleistungsträger, Versicherung oder sonstigen Kostenträger gelten die bestätigten Bedingungen. Der Kunde bleibt für nicht übernommene Zusatzleistungen verantwortlich. Eine Befreiung von der eigenen Zahlungspflicht besteht nur, wenn RANA Express eine vollständige Schuldübernahme ausdrücklich bestätigt.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
23. Kündigung und Absage
Der Kunde kann den Auftrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Soweit auf den Auftrag Werkvertragsrecht anwendbar ist, richten sich die Vergütungsfolgen nach § 648 BGB: RANA Express kann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Gesetzlich wird vermutet, dass fünf Prozent der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil zustehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen.
Soweit § 648a BGB anwendbar ist, können beide Seiten den Auftrag aus wichtigem Grund kündigen. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Fremdleistungen und nicht mehr stornierbare Aufwendungen werden nach den gesetzlichen Voraussetzungen abgerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Anspruch entstanden ist.
24. Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird der Auftrag von einem Verbraucher ausschließlich per Telefon, E-Mail oder Internet oder außerhalb der Geschäftsräume von RANA Express erteilt, besteht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Bei persönlicher Auftragserteilung in den Geschäftsräumen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Unternehmer besitzen dieses gesetzliche Widerrufsrecht nicht.
Ein fester Entrümpelungstermin beseitigt das Widerrufsrecht nicht automatisch. Besteht ein Widerrufsrecht, erhält der Kunde eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
Soll RANA Express vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen. Widerruft er danach vor vollständiger Leistung, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für den bis zum Widerruf erbrachten Anteil geschuldet sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung erst nach vollständiger Leistung, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.
25. Haftung
RANA Express haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Für Schäden, die nachweislich durch unzutreffende Kundenangaben, nicht offengelegte Gefahren, eigenmächtige Arbeiten des Kunden oder seiner Helfer oder unzureichend gesicherte Gegenstände verursacht wurden, haftet RANA Express nur nach Maßgabe des eigenen Verantwortungsanteils.
Bestehende Vorschäden und besonders empfindliche Gegenstände sollen vor Arbeitsbeginn dokumentiert werden. Der Kunde meldet Schäden unverzüglich und ermöglicht eine Prüfung; gesetzliche Fristen und Rechte bleiben unberührt.
26. Datenschutz und Fotoaufnahmen
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Auftrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter www.rana-express.de/datenschutzerklaerung/.
Fotos dürfen ohne gesonderte Werbeeinwilligung nur zur Leistungs-, Zustands- und Schadensdokumentation verwendet werden. Personen, private Unterlagen und sensible Inhalte sind nach Möglichkeit nicht aufzunehmen.
27. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Auftragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
28. Verbraucherstreitbeilegung
RANA Express nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet.
29. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist, soweit zulässig, Peine Gerichtsstand; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
Fassung: 21. Juli 2026.
